Fahren ohne Führerschein:

Mit dem eigenen Fahrzeug auf einem geschützten Areal fahren üben!

 

Der Verkehrsübungsplatz Mannheim/Rhein-Neckar ist wieder eröffnet. Somit haben Sie wieder die Möglichkeit, an Samstagen, an Sonntagen und an Feiertagen sicher und geschützt auf unserem Areal das Fahren mit dem eigenen Fahrzeug üben zu können.

Mehr Infos

 

 

Unsere Öffnungszeiten

Sommerzeiten
Geöffnet: Samstags, Sonntags und Feiertags von 09.00 – 18.00 Uhr (letzter Einlass 17.00 Uhr) 

 

Winterzeit (01.11. – 28.02.) 

Geöffnet: Samstags, Sonntags und Feiertags von 10.00 – 17.00 Uhr (letzter Einlass 16.00 Uhr) 

Achtung: Bei Glatteis und geschlossener Schneedecke ist das Übungsgelände nicht geöffnet!


Mehr Infos unter 0621 - 4014000.

 

Deine Vorteile

Unser Verkehrsübungsplatz bietet Fahranfängern und auch erfahrenen Fahrern viele Vorteile.

01

Sicheres Üben

Auf einem Verkehrsübungsplatz kann man ohne echten Straßenverkehr und somit ohne unmittelbare Gefahr für sich und andere üben.

02

Individuelles Lerntempo

Jeder kann in seinem eigenen Auto üben und sich auf bestimmte Manöver konzentrieren, bei denen er sich unsicher fühlt.

03

Selbstbewusstsein

Durch das Üben auf dem Verkehrsübungsplatz kann das Selbstbewusstsein und die Sicherheit beim Fahren gesteigert werden.

04

Vorbereitung auf Fahrstunden

Das Fahren auf unserem Verkehrsübungsplatz trägt dazu bei, mehr Kontrolle und Übung mit dem eigenen Fahrzeug zu erlangen, um so die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.

Unser Gelände

Als einzigartigen Service in unserer Region bieten wir Fahranfängern die Möglichkeit, auf dem Übungsplatz ohne Hektik und Stress das Fahren zu erlernen. Mit rund 150.000m2 sind wir einer der größten Übungsplätze in Deutschland.

 

- Verkehrsübungsplatz mit asphaltierten und nicht asphaltierten Straßenzügen.

- Eigener Bereich extra für Fahranfänger.

- Üben von verschiedenen Motorrad-Übungen auf eigener Motorrad-Bahn.

- Übungshügel, um das Anfahren am Hang zu üben.

- Verschiedene Parkbereiche, um unterschiedliche Parkübungen zu absolvieren.

 

 

 

Anfahrt: So kommt man zum Verkehrsübungsgelände

Wilhelm-Varnhold-Allee (Maimarktparkplatz)
Einfahrt über die Autobahn Mannheim Mitte, von Heidelberg kommend, Richtung Planetarium.


Telefon: 0621 – 4014000

 


Lass Dir von Google Maps helfen 

Mit dem Handy den QR-Code abscannen und sich von GoogleMaps die Route anzeigen lassen oder direkt auf Google Maps verlinken (Du wirst zu Google Maps weitergeleitet).

 

 

Wegen Veranstaltungen geschlossen

Wegen besonderen Veranstaltungen oder Ereignissen, kann es vorkommen, dass der Übungsplatz nicht verwendet werden kann. Wir bemühen uns, sofort nach Bekanntwerden der Veranstaltungen Sie hier darüber zu informieren.

Leider muss das Verkehrsübungsgelände vom

27.04. – 07.05.2024

geschlossen bleiben
(Maimarkt)

Die Regeln

Allgemeines 

Unser Verkehrsübungsplatz Mannheim/Rhein-Neckar bietet Gelegenheit, die Fahrfertigkeit mit einem eigenen PKW und Motorrad zu üben. Zudem ist es möglich, einen Fahrschulwagen eigens für das Fahren auf dem Gelände zu mieten. Auf dem gesamten Gelände gilt gegenseitige Rücksichtnahme, rechts vor links und eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. 

 

Wer darf üben

Der Fahrzeuglenker muss mindestens 16 Jahre alt sein. Der Beifahrer muss einen gültigen Führerschein besitzen und während den Übungsfahrten neben dem Fahrer sitzen bleiben, um helfend eingreifen zu können. Bitte den zum Übungsfahrzeug gehörenden Fahrzeugschein mitbringen. Der Beifahrer muss mindestens 24 Jahre alt sein und seine eigene Führerschein-Probezeit abgeschlossen haben. Erlaubt sind nur Übender und Begleitperson, weitere Personen sind nicht zugelassen. Das Verlassen des PKWs ist für die Begleitperson verboten. Das Mitbringen von Kindern ist aus Sicherheitsgründen strengstens verboten! 

 

Betriebsordnung

Die Berechtigungskarte muss gut sichtbar im Fahrzeug ausliegen. Der Platz darf nur von Fahrzeugen mit einer gültigen Zulassung benutzt werden. Fahrzeuge mit roten Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen sind auf dem Übungsgelände nicht zugelassen. Jede Aufsichtsperson darf die Berechtigung der Anwesenheit überprüfen. Das Benutzen der unbefestigten Innenflächen (Grünflächen) ist verboten (Unfallgefahr). Bewegliche Gegenstände dürfen auf dem Gelände nicht umgesetzt werden. Das Aufsichtspersonal steht Ihnen gerne bei Fragen zur Verfügung. 

 

Versicherung

Vor der Einfahrt in den Übungsplatz stellt ihnen der Platzwart bei der Anmeldung einen Versicherungsausweis aus. Die Übungsdauer mit einem Versicherungsausweis beträgt 1 Stunde am Tag der Ausstellung und darf nicht überschritten werden. Sie beginnt mit dem Eintreffen auf dem Übungsplatz. Abweichend zu §2(2) der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Fahrer, die noch nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis besitzen, aber mindestens 16 Jahre alt sind, sofern ein Begleiter mit einer für das Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis neben dem Fahrer sitzt. Schäden am eigenen, im Versicherungsausweis bezeichneten PKW sind ausgeschlossen.

 

Fahrschulleihwagen

Zusätzlich ist es möglich, einen Fahrschulleihwagen für das Fahren auf dem Gelände zu mieten. Hierzu muss der Personalausweis sowie ein gültiger Führerschein des Beifahrers vorgelegt werden. Der Übende muss bereits mindestens eine Fahrstunde in der Fahrschule absolviert haben. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeitern auf dem Gelände.

 

 

 

 

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